23. August 2025 - 13 Uhr in Essen

AGB

Allgemein
Lounge Day ist eine Veranstaltung der EtwasGenuss Zurek & Philippe GbR, nachstehend EtwasGenuss genannt. Diese ist durch die nachstehenden Bedingungen geregelt.

Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets gelten im Verhältnis zu EtwasGenuss ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragsabschluss
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sogenannten Kaufen-Button bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit der Bestätigung durch EtwasGenuss kommt der Vertrag zu Stande. Diese Bestätigung berechtigt zum Einlass. Es gibt keine physischen Tickets. Vielmehr wird der Name des Kunden auf eine Gästeliste gesetzt.

Jugendschutz
Der Zutritt ist nur für Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. EtwasGenuss behält sich das Recht vor diesen Umstand beim Einlass per Kontrolle eines gültigen Ausweisdokumentes zu überprüfen. Kann sich ein Gast nicht entsprechend ausweisen, wird ihm der Zutritt verwehrt. Der zuvor abgeschlossene Vertrag bleibt hiervon unberührt und die Vertragsleistung von EtwasGenuss wird als vollständig geleistet betrachtet.

Widerrufsrecht
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit EtwasGenuss Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Vertragsabschluss durch EtwasGenuss bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Leistungen
Der Caterer ist für die Qualität der angebotenen Speisen und Informationspflicht im Rahmen von Inhaltsstoffen und Allergenen verantwortlich. Der Verzehr der Speisen läuft auf eigene Gefahr.

Sollte sich ein Lieferant/Dienstleister im Rahmen der Lieferung und Bereitstellung von Speisen und Getränken nicht in der Lage sehen seinen Verpflichtungen nachzukommen, steht es EtwasGenuss frei das Angebot durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen.