Allgemein
Lounge Day ist eine Veranstaltung der EtwasGenuss Zurek &
Philippe GbR, nachstehend EtwasGenuss genannt. Diese ist durch
die nachstehenden Bedingungen geregelt.
Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die
Lieferung von Tickets gelten im Verhältnis zu EtwasGenuss
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Vertragsabschluss
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus,
sobald er den sogenannten Kaufen-Button bzw. die entsprechend §
312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt
hat. Erst mit der Bestätigung durch EtwasGenuss kommt der
Vertrag zu Stande. Diese Bestätigung berechtigt zum Einlass. Es
gibt keine physischen Tickets. Vielmehr wird der Name des
Kunden auf eine Gästeliste gesetzt.
Jugendschutz
Der Zutritt ist nur für Personen gestattet, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben. EtwasGenuss behält sich das Recht
vor diesen Umstand beim Einlass per Kontrolle eines gültigen
Ausweisdokumentes zu überprüfen. Kann sich ein Gast nicht
entsprechend ausweisen, wird ihm der Zutritt verwehrt. Der
zuvor abgeschlossene Vertrag bleibt hiervon unberührt und die
Vertragsleistung von EtwasGenuss wird als vollständig geleistet
betrachtet.
Widerrufsrecht
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen
Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung
von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und
Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die
Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§
312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit EtwasGenuss
Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung
anbietet, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, besteht
kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets ist damit
unmittelbar nach Bestätigung gemäß Vertragsabschluss durch
EtwasGenuss bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung
der bestellten Karten.
Leistungen
Der Caterer ist für die Qualität der angebotenen Speisen und
Informationspflicht im Rahmen von Inhaltsstoffen und Allergenen
verantwortlich. Der Verzehr der Speisen läuft auf eigene
Gefahr.
Sollte sich ein Lieferant/Dienstleister im Rahmen der Lieferung und Bereitstellung von Speisen und Getränken nicht in der Lage sehen seinen Verpflichtungen nachzukommen, steht es EtwasGenuss frei das Angebot durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen.